Bürgerentscheid

Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten vor dem Bürgerentscheid mit Erstwohnsitz bei der Stadt Regensburg gemeldet sind (Stichtag: 9. April 2024), die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und nicht durch Gerichtsurteil vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden (vgl. Art.18a Abs.2 i.V.m. Art.15 Abs.2 Bayerische Gemeindeordnung).
Entgegen der Europawahl dürfen Bürger*innen ihr Stimmrecht zum Bürgerentscheid erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres wählen. Für die Europawahl 2024 gilt erstmahlig Wahlrecht ab 16 Jahre)